Stellungnahme Windräder (Kantonaler Richtplan, Teilrevision Energie)

Kantonaler Richtplan, Teilrevision Energie und zugehörige Änderung Energiegesetz

Stellungnahme FDP Urdorf

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken Ihnen für die Gelegenheit, zum Entwurf des Richtplans im Rahmen der oben erwähnten Teilrevision Stellung nehmen zu können.

Wir möchten im Rahmen dieser Anhörung zum Eignungsgebiet für Windenergieanlagen Nr. 40, Honeret (Dietikon/Urdorf), Stellung nehmen. Obwohl dieses Gebiet aufgrund einer bedingt negativen Beurteilung durch das VBS und einer negativen Beurteilung durch Skyguide bezüglich des Störpotenzials für Kommunikations-, Navigations- und Überwachungssysteme (CNS) zurzeit nur als Zwischenergebnis ausgewiesen ist, erachten wir es als notwendig, folgenden Antrag zu stellen:

Antrag: Das Potenzialgebiet Nr. 40 Honeret sei im Richtplantext Teilrevision Energie 5.4.2 c) zu streichen.

Begründung: Die FDP Urdorf ist nicht grundsätzlich gegen den Bau von Windkraftanlagen. Wir sind aber der Meinung, dass Windkraftanlagen nur an geeigneten Standorten und nach sorgfältiger Abwägung aller Interessen gebaut werden sollen. Beim Potenzialgebiet Honeret sehen wir diese Voraussetzungen klar nicht gegeben. Das Limmattal, insbesondere die Städte Dietikon und Schlieren und die Gemeinde Urdorf, ist als Teil der Agglomeration Zürich bereits stark mit den Nachteilen eines dicht besiedelten und stark überbauten Gebietes belastet. Staus, hoher Durchgangsverkehr und zahlreiche grosse Infrastrukturen und Infrastrukturprojekte wie Postlogistikzentren, Cargo sous terrain (geplant) und Entsorgungsanlagen tragen zusätzlich zur bereits hohen Verkehrs- und Emissionsbelastung bei. Viele dieser negativen Auswirkungen sind unvermeidbar oder aufgrund ihrer Funktion für die Region ökologisch und ökonomisch notwendig, wie z.B. die Abfallverwertung. Solche Infrastrukturen werden sinnvollerweise in Stadtnähe oder in den Städten gebaut. Windenergieanlagen hingegen haben keine vergleichbare Funktion und keinen räumlichen Bezug zu einem dicht besiedelten Gebiet. Ihre Errichtung ist dort sinnvoll, wo eine kontinuierliche Verfügbarkeit von Wind gegeben und das Konfliktpotenzial gering ist.

Eine Studie von ETH-Forschenden unter der Leitung von Prof. Adrienne Grêt-Regamey, Professorin für Planung von Landschaften und Urbanen Systemen (PLUS), hat die Schweiz nach besonders windstarken Standorten untersucht. Dabei zeigte sich, dass nur wenige dieser Standorte im Kanton Zürich liegen und keiner davon im Limmattal.

Zudem würde der Bau von Windenergieanlagen den ohnehin knappen Naherholungsraum für die lokale Bevölkerung nachhaltig beeinträchtigen. Sowohl die Bauarbeiten als auch der Betrieb solcher Anlagen, z.B. durch Lärm/Geräusche, stellen zusätzliche Belastungen dar. Insbesondere die enorme Höhe der Anlagen von über 200 Metern würde das Landschaftsbild erheblich negativ beeinflussen und die Lebensqualität der ansässigen Bevölkerung weiter beeinträchtigen.

Aus diesen Gründen sprechen wir uns klar gegen die Errichtung von Windkraftanlagen im Eignungsgebiet Honeret aus.

Aus unserer Sicht ist es zudem nicht zielführend, ein Potenzialgebiet aufgrund negativer Beurteilungen als Zwischenergebnis in den Richtplan aufzunehmen. Viel sinnvoller wäre es, solche Zwischenergebnisse erst bei einer späteren Teilrevision des Richtplans zu berücksichtigen, sofern bis dahin eine neue positive Beurteilung vorliegt. Dies würde eine fundierte und belastbare Entscheidungsgrundlage bieten und unnötige Unsicherheiten vermeiden.

Zur Sicherstellung der demokratischen Willensäusserung der direkt betroffenen Gemeinden stellen wir folgenden Antrag: Im Richtplantext Teilrevision Energie 5.4.3 a) Kanton sei der Satz «Der Kanton schafft die Voraussetzungen für eine effiziente Planung und Bewilligung von Windenergieanlagen. Er prüft Möglichkeiten zur Beteiligung der Gemeinden und ihrer Bevölkerung...» zu ergänzen und neu zu formulieren: «Der Kanton schafft die Voraussetzungen für eine effiziente Planung, die Durchführung kommunaler Abstimmungen und die Bewilligung von Windenergieanlagen.»

Begründung: Aufgrund des massiven Eingriffs in das Landschaftsbild und der unmittelbaren Auswirkungen von Windenergieanlagen auf die Lebensqualität der Bevölkerung ist es unerlässlich, dass die betroffene Bevölkerung ein direktes Mitspracherecht erhält. Eine solche bauliche Veränderung hat langfristige Folgen, die den Alltag und das Lebensumfeld der Anwohner nachhaltig beeinflussen können. Es ist daher von grundlegender Bedeutung, dass die Legitimation für den Bau von Windenergieanlagen durch die demokratische Zustimmung der betroffenen Bevölkerung erfolgt.

Wenn eine Beteiligung der Gemeinden und der Bevölkerung oder eine (Mit-)Finanzierung der Anlage durch private Investoren in Betracht gezogen wird, muss die Wirtschaftlichkeit des Projektes sorgfältig geprüft werden. Keinesfalls darf es dazu kommen, dass die öffentliche Hand bei Unwirtschaftlichkeit der Anlage zu Subventionen gezwungen ist. Die Finanzierbarkeit Seite 3 und langfristige Rentabilität muss von Anfang an gesichert sein, um zu verhindern, dass die Gemeinden oder der Kanton und letztlich die Steuerzahler für Verluste aufkommen müssen.

Wir bedanken uns für die Berücksichtigung unserer Anliegen und verbleiben mit freundlichen Grüssen

FDP Co-Präsidenten

Emanuel Agustoni und Oliver Buchs


Kontakt

FDP.Die Liberalen Urdorf

  • Emanuel Agustoni, Co-Präsident 079 818 83 94, E-Mail: emanuelagustoni@bluewin.ch
  • Olivier Buchs, Co-Präsident 076 393 19 19, E-Mail: buchs@olivierbuchs.ch